Bildungspaket
Mit dem Bildungspaket werden Erziehungsberechtigte unterstützt, die Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Wohngeld) beziehen oder aufgrund des geringen Einkommens die Kosten für Mittagessen, Klassenfahrten, Tagesausflüge etc. nicht tragen können.
In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ bei dem für Sie zuständigen Amt (Jobcenter oder Amt für Soziales und Prävention) stellen.
Informationen zum Bildungspaket-Leistungen für Bildung und Teilhabe
Leistungsberechtigt sind Bezieher von
- Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Kinderzuschlag nach BKKG
- Wohngeld nach WoGG
- keine Leistungen beziehen, aber aufgrund des geringen Einkommens die anfallenden Kosten nicht selbst tragen können.
Welche Leistungen sind möglich?
- für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule
- für eintägige Ausflüge der Schule
- für mehrtägige Klassenfahrten
- für Schülerbeförderungskosten
- für Schulbedarf
- zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben(Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o.ä.
Anträge und Informationen erhalten Sie beim:
- Jobcenter
(Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)
Servicenummer: 02771 264 5504
Oder unter:
www.lahn-dill-arbeit.de