Aktuelle Informationen zu den Quarantäneregelungen (Stand: 21.01.22)
Sehr geehrte Eltern,
vermehrt treten in letzter Zeit Nachfragen Ihrerseits zu Regelungen auf:
– Wann muss mein Kind zu Hause bleiben?
– Wie lange muss mein Kind im Coronainfektionsfall zu Hause bleiben?
– Wann darf mein Kind die Schule wieder besuchen? usw.
Im folgenden möchte ich Ihnen die derzeit gültigen Regelungen der Quarantänemaßnahmen zusammengefasst noch einmal vorstellen:
Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test:
10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
Eine Freitestung nach 7 Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test.
Das heißt: Wurde Ihr Kind zu Hause oder in der Schule mit einem Schnelltest positiv getestet, lassen Sie diesen Schnelltest durch einen PCR Test ( z.B. beim Kinderarzt, Allgemeinmediziner, Praxis an der Dill uvm) kontrollieren/überprüfen. Nach 7 Tagen des positiven Schnelltestes können Sie Ihr Kind bei einer öffentlichen Teststelle/Bürgertestung oder einem PCR Test freitesten. Ist das Testergebnis negativ, kann Ihr Kind am darauffolgenden Tag mit dem Testergebnis die Schule wieder besuchen.
Auf Grund der Überlastung der Gesundheitsämter bekommen Sie im Moment keine offiziellen Schreiben mehr zugesandt.
Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (bspw.Partner, Eltern, Kinder etc.):
Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
Eine Freitestung ist nach 7 Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich.
Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen freitesten lassen.
Das heißt: Ist ein Haushaltsangehöriger positiv getestet, bleiben die Kinder sowie alle Haushaltsangehörigen (falls sie nicht unter den unten genannten Punkt der befreiten Personen fallen) auch zu Hause. Nach 5 Tagen kann sich Ihr Kind freitesten. (Kinder die bereits doppelt geimpft sind, können weiterhin die Schule besuchen, siehe nächsten Punkt)
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:
Dreifach geimpft (geboostert)
Genesen und doppelt geimpft
Doppelt geimpft und genesen
Geimpft, genesen, geimpft
Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:
Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.